Ihre Zustimmung zur MwSt.-Befreiung


Wenn Sie die Checkbox “Zustimmung zur MwST.-Befreiung” nicht aktivieren, dann bestätigen Sie, dass Sie die bestellte Ware im privaten Wohnumfeld oder einem öffentlichen oder dem Gemeinwohl dienenden Gebäude einsetzen werden. Dies schließt auch Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen, Zäune oder wenig bzw. gar nicht bewegte Wohnmobile oder Boote ein. Außerdem ist die Ware für den Betrieb einer Photovoltaikanlage oder zur Energiespeicherung vorgesehen. Bei Nichtaktivierung wird Ihnen keine Mehrwertsteuer berechnet.

Die Steuerbefreiung gilt nur für Lieferung, Montage und Betrieb in Deutschland. Großanlagen, die 30 kWp und mehr leisten können, sind von der Befreiung ausgenommen (hierbei handelt es sich um Anlagen mit mehr als 75 Modulen).

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erkläre Sie sich mit der nachträglichen Rechnungstellung der zu wenig entrichteten Umsatzsteuer einverstanden.